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Andere Verfahren

VA-Erstattungsverfahren

Elektronische DRV-Erstattungsanforderung im Versorgungsausgleich

VA-Erstattungsverfahren​

Das Verfahren der Elektronischen DRV-Erstattungsanforderung im Versorgungsausgleich regelt den finanziellen Ausgleich zwischen berufsständischen Versorgungswerken und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach einer Ehescheidung. Es kommt zum Tragen, wenn Rentenanrechte zwischen den Systemen intern oder extern geteilt wurden.

Kurze Verfahrensbeschreibung

Wenn ein Familiengericht den Versorgungsausgleich rechtskräftig beschließt, werden Rentenanansprüche oft von einem Versorgungsträger auf einen anderen übertragen. Das elektronische Verfahren sorgt für die korrekte Abwicklung der daraus resultierenden Zahlungsströme.
 
  1. Auslöser: Nach der Scheidung ordnet das Gericht an, dass Entgeltpunkte (DRV) in Anwartschaften eines Versorgungswerks (oder umgekehrt) umgerechnet werden.
  2. Die Erstattungsanforderung: Hat ein Mitglied des Versorgungswerks im Rahmen des Ausgleichs Anrechte zulasten der DRV erhalten, fordert das Versorgungswerk den entsprechenden Kapitalwert oder die Beiträge elektronisch bei der DRV an.
  3. Datenaustausch: Der Prozess erfolgt über gesicherte elektronische Schnittstellen. Das Versorgungswerk sendet einen Datensatz mit dem Aktenzeichen des Familiengerichts, der Versicherungsnummer und dem vom Gericht festgesetzten Ausgleichswert an die DRV.
  4. Zahlungsabwicklung: Die DRV prüft die Anforderung und überweist den Erstattungsbetrag an das Versorgungswerk. Dort wird der Betrag dem Konto des berechtigten Mitglieds gutgeschrieben und erhöht dessen spätere Altersversorgung.
 
Zweck: Das Verfahren automatisiert den früher sehr komplexen manuellen Schriftverkehr. Es stellt sicher, dass die durch das Gericht zugesprochenen Versorgungswerte zeitnah und rechtssicher beim Zielversorgungsträger ankommen, damit die Vorsorgekonten der Versicherten aktuell bleiben.
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