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Datenaustausch mit den Krankenkassen

MVA-47A | unidirektional

MVA-47A

Das Kürzel MVA steht im Kontext des Datenaustauschs mit Krankenkassen für die Meldung von Versorgungsabgaben gemäß § 47a SGB V. Es bezeichnet das elektronische Verfahren, mit dem Krankenkassen Informationen über Beitragszahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen (z. B. für Ärzte, Apotheker oder Architekten) übermitteln.

Kurze Verfahrensbeschreibung

Das Verfahren dient dazu, die Rentenversicherungsbeiträge für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke korrekt abzuwickeln, wenn diese Leistungen wie Krankengeld oder Verletztengeld beziehen.

Anlass der Meldung: Bezieht ein Pflichtmitglied eines Versorgungswerks Krankengeld, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Beiträge zur berufsständischen Versorgung.
Datenübermittlung: Die Krankenkasse übermittelt elektronisch (per XML-Schema) den Beginn und das Ende der Beitragszahlung sowie die zugrunde liegenden beitragspflichtigen Einnahmen direkt an die zuständige Versorgungseinrichtung.

Inhalt des Datensatzes: Der Datensatz (Verfahrenskennung MVA) enthält Informationen über die abgeführten Versorgungsabgaben aus Kranken-, Pflegeunterstützungs- oder Verletztengeld.

Ziel: Durch diesen automatisierten Austausch wird sichergestellt, dass die Rentenanwartschaften der Versicherten auch während einer Arbeitsunfähigkeit lückenlos und ohne manuellen Aufwand für das Mitglied gepflegt werden.

Das Meldeverfahren stellt somit eine wichtige digitale Schnittstelle zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den berufsständischen Sozialversicherungsträgern dar.

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