AGMV & BEA | unidirektional
Das Verfahren folgt strengen gesetzlichen Vorgaben (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung – DEÜV) und ist für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Zweck: Das Verfahren stellt sicher, dass die Sozialversicherungsträger jederzeit wissen, wer wo versichert ist, und dass die Beiträge pünktlich erhoben werden, um den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Bei den DEÜV- und Beitragserhebungsmeldungen handelt es sich um die zentralen digitalen Kommunikationswege zwischen Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern. Sie bilden die Grundlage für die korrekte Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und die Führung der Rentenversicherungskonten.
CURA ist die marktführende, leistungsstarke und zukunftsorientierte Standardsoftware zur Unterstützung der Sachbearbeitung in berufsständischen Versorgungswerken.
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Wir tragen eine große Verantwortung, die wir mit Sorgfalt wahrnehmen. Nahezu die Hälfte aller berufsständischen Versorgungswerke ist bereits Teil der CURA-Community.