BEF | bidirektional
Das Elektronische Antragsverfahren auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (BEF) ist ein digitaler Prozess, der seit dem 1. Januar 2023 für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke verpflichtend ist. Es dient dazu, sich zugunsten des jeweiligen Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Das Verfahren wurde eingeführt, um den früher papiergebundenen und zeitaufwendigen Prozess durch einen schnellen, medienbruchfreien Datenaustausch gemäß § 6 Abs. 1 SGB VI zu ersetzen.
Antragstellung: Das Mitglied stellt den Befreiungsantrag nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch über ein Online-Portal oder die Software seines Versorgungswerks. Dabei werden relevante Daten zur Beschäftigung und zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk erfasst.
Weiterleitung: Das Versorgungswerk ergänzt die Daten und leitet den Antrag elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund weiter.
Prüfung und Bescheid: Die DRV prüft die Voraussetzungen für die Befreiung. Der formelle Bescheid wird dem Versicherten sowie dem Versorgungswerk elektronisch zugestellt.
Information des Arbeitgebers: Sobald die Befreiung vorliegt, wird der Arbeitgeber durch das Versorgungswerk informiert, damit die Rentenversicherungsbeiträge korrekt an das Versorgungswerk statt an die DRV abgeführt werden.
Vorteile: Das BEF-Verfahren beschleunigt die Bearbeitungszeiten erheblich, reduziert Fehlerquellen durch automatisierte Validierungen und sorgt für eine transparente Kommunikation zwischen Versichertem, Versorgungswerk und Rentenversicherung.
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