Zahlstellenmeldeverfahren
Bei CURA ZMV handelt es sich um Software zur Abwicklung des Zahlstellenmeldeverfahrens
für berufsständische Versorgungswerke. Berufsständische Versorgungswerke sind durch § 202 SGB V seit dem 01.01.2011 verpflichtet, den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen zu ihren Leistungsempfängern auf elektronischem Wege abzuwickeln. Dabei muss das Programm, das die Meldungen in diesem Zahlstellenmeldeverfahren erzeugt, durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) systemuntersucht und mit einem jährlich zu erneuernden Zertifikat ausgezeichnet sein.
In CURA ZMV integriert ist die Komponente „Kommunikation GKV“, die den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen via Kommunikationsserver der ITSG gemäß der Verfahrensbeschreibung abwickelt.
Das ab 2017 obligatorische Verfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer ("VSNR") durch die Arbeitgeber und Zahlstellen bei der DSRV (Datenstelle der Rentenversicher-ung) ist ebenfalls integriert. Die Komponente „Kommuni-kation GKV“ übernimmt auch diesen Datenaustausch mit dem Kommunikationsserver der Rentenversicherung.
Funktionsweise im Überblick
CURA ZMV übernimmt den elektronischen Datenaustausch im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen. CURA ZMV ermittelt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, erzeugt alle erforderlichen Meldungen, versendet die Meldungen unter Verwendung eines geeigneten Verschlüsselungszertifikats und nimmt alle von den Krankenkassen an die Zahlstelle gerichteten Meldungen entgegen. Im einzelnen durchläuft das Meldeverfahren folgende Schritte:
Schritt 1
CURA bzw. das Bestandsführungssystem des Nutzers übergibt alle zur Erzeugung der Meldungen erforderlichen Daten, insbesondere die (ggf. noch ungeprüften) Rentnerstammdaten mit den zugehörigen Bruttorenten, an CURA ZMV.
Schritt 2
CURA ZMV prüft zunächst die Daten gemäß Spezifikation der GKV auf Vollständigkeit, Syntax und Semantik. Eventuell auftretende Fehler werden per Datei-Schnittstelle an die Fachanwendung zurück gemeldet bzw. in der Dialogerfassung angezeigt. Fehlende und fehlerhafte Daten müssen ergänzt bzw. korrigiert werden. Die betroffenen Datensätze werden so lange von der Weiterverarbeitung ausgeschlossen.
Schritt 3
CURA ZMV erkennt selbstständig die gemäß Verfahrensbeschreibung relevanten Meldetatbestände und bereitet die Meldeinhalte auf.
Schritt 4
Die in CURA ZMV integrierte Komponente „Kommunikation GKV“ verschlüsselt die Daten und legt sie verfahrenskonform auf dem Kommunikationsserver der ITSG ab.
Schritt 5
Der ITSG Kommunikationsserver leitet die Meldungen an die Datenannahmestellen der jeweiligen Krankenkassen weiter.
Analog werden die elektronischen Beitragsnachweise für die Krankenkassen von CURA ZMV erzeugt und übermittelt.
Die elektronischen Rückmeldungen der Krankenkassen werden durch die in CURA ZMV integrierte Komponente „Kommunikation GKV“ automatisch vom Kommunikationsserver der ITSG abgerufen, entschlüsselt, und maschinell verarbeitet. Eine selektive, individuell vorgebbare automatische Übernahme der Meldeinhalte nach CURA ist im Leistungsumfang enthalten.
Meldepflichtige Geschäftsvorfälle und Nachweise
CURA ZMV sendet bei allen meldepflichtigen Geschäftsvorfällen und für alle geforderten Nachweise eine elektronische Meldung an die zuständige gesetzliche Krankenkasse.
Damit CURA ZMV diese Meldungen in zertifizierter Weise erzeugen und verfahrenskonform versenden kann, benötigt es Informationen aus der Fachanwendung. Neben persönlichen Daten wie Adresse, Sozialversicherungsnummer und Elterneigenschaft des Versorgungsempfängers sind dies beispielsweise die Art und Höhe der Leistung, die Betriebsnummer der gesetzlichen Krankenkasse und optional die Höhe der abgeführten KV/PV-Beiträge.
Ermittlung der KV/PV-Beiträge
Im Rahmen des Zahlstellenmeldeverfahrens muss die Ermittlung der KV/PV-Beiträge zwingend in einem systemuntersuchten Programm erfolgen. Deshalb führt CURA ZMV diese Berechnungen grundsätzlich selber durch.